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   BayObLG, 18.05.1990 - RReg. 1 St 81/90   

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BayObLG, 18.05.1990 - RReg. 1 St 81/90 (https://dejure.org/1990,8136)
BayObLG, Entscheidung vom 18.05.1990 - RReg. 1 St 81/90 (https://dejure.org/1990,8136)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Mai 1990 - RReg. 1 St 81/90 (https://dejure.org/1990,8136)
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 31.05.1991 - RReg. 1 St 63/91

    Ausnahmegenehmigung für das Führen von Feuerlöschfahrzeugen

    Die Beschränkung der Revision ist - worauf die Staatsanwaltschaft bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht zu Recht hinweist - nicht wirksam auf die Zubilligung der Ausnahme von der Fahrerlaubnis beschränkt, weil zwischen den Erwägungen des Amtsgerichts zur Entziehung der Fahrerlaubnis und zur Bemessung der Sperrfrist einerseits und denen zur Bewilligung der Ausnahme andererseits eine Wechselwirkung besteht, die eine losgelöste Beurteilung allein der letztgenannten Frage nicht ermöglicht (BayObLG VRS 66, 445 /446; v. 18.5.1990 - RReg. 1 St 81/90).

    Denn ein zuungunsten des Angeklagten eingelegtes Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft kann von vornherein nicht wirksam auf die unterbliebene Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Nichtanordnung einer (isolierten) Sperrfrist beschränkt werden (BayObLG v. 2.10.1981 - RReg. 1 St 325/81, mitgeteilt von Rüth DAR 1982, 241/255; v. 27.10.1989 - RReg. 1 St 218/89; v. 18.5.1990 - RReg. 1 St 81/90).

    Die zusätzliche Verhängung der Maßregel oder ihre Verschärfung kann nämlich Anlass geben, eine geringere Strafe festzusetzen, als dies sonst angebracht wäre (BayObLG v. 2.7.1987 - RReg. 1 St 113/87 mitgeteilt von Bär 1988, 361/369; BayObLG v. 9.2.1979 - RReg. 1 St 339/78 S.4; v. 27.10.1989 - RReg. 1 St 218/89; v. 18.5.1990 - RReg. 1 St 81/90; Schönke/Schröder StGB 23.Aufl. § 46 Rn.70).

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